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1.Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem "Veranstaltungsservice Djcompany" vertreten durch Karsten Braun und den Vertragspartnern [Auftraggebern].

2. Vertrag
Verträge zwischen dem Veranstaltungsservice Djcompany und den Auftraggebern entstehen durch
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- schriftlicher Vertrag
- das gesprochene Wort 


2.1 Angebot:
Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen bei Bedarf neu angefordert werden.
2.2 Unverbindliche Reservierung:
Eine unverbindliche Reservierung eines Veranstaltungstermines kann kostenlos für 14 Tage erfolgen und kann schriftlich oder telefonisch verlängert werden! 

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Stornierungen seitens des Veranstalters:
bis 4 Wochen vor dem Event 30% der Auftragssumme
bis 2 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 75% der Auftragssumme
weniger als 7 Tage 80% der Auftragssumme
am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Auftragssumme
Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens dem Veranstaltungsservice Djcompany ist möglich durch:
Technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod.
In diesem Falle wird durch den Veranstaltungsservice Djcompany Ersatz zugleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zuerfolgen. 

4. Preise
Preise von dem Veranstaltungsservice Djcompany verstehen sich in EURO Netto plus aufgrund der Besteuerung 19% Mehrwertsteuer.Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen am Tag der Lieferung/Leistung gültige Preise zur Anrechnung. 

5. Auftritts Dauer:
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Vertrag vereinbart. Die Auftritts Dauer des DJs beginnt wenn nicht anders vereinbart mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "Verbindlichen-Buchung" vereinbart. In der Auftritts Dauer ist der Auf- und Abbau nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftritts Dauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere vorgezogene angefangene halbe Auftritts-Stunde wird mit zusätzlichen Honorar verrechnet. Maximal sind jedoch nur 5 Verlängerungsstunden pro Veranstaltung möglich.

5.1. Technische Voraussetzung /Anforderungen
(Equipment, Platzbedarf) min. 1,50m x 2m Stellplatz Technik ca. 1x1 m für Stellplatz Boxen, 10A Steckdose , bei größeren Events min. 2x 16A und bei Freiluftveranstaltungen wird vom Veranstalter ein Wetterschutz bereitgestellt so das ringsum keine Feuchtigkeit eindringen kann (wenn nicht anders besprochen und schriftlich fixiert)

6. Gema
Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA(www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffen der Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

7. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Veranstaltungsservice Djcompany verursacht worden ist. 
Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von dem Veranstaltungsservice Djcompany, die während der einen Veranstaltung bzw. Auf und Abbau durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Für Schäden, insbesondere durch mutwillige oder unter Alkoholeinwirkung entstandene Schäden, die durch Gäste des Auftraggebers an der Person, der Technik oder dem Fahrzeug des DJs entstehen,haftet der  Auftraggeber (bzw. seine Versicherung) in vollem Umfang.
Sofern der Veranstaltungsservice Djcompany durch nicht von ihm zuverantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen,behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

8. Gage
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vereinbarte Gage laut Vertrag bzw.Mündlicher Absprache  an den Veranstaltungsservice Djcompany nach gebrachter Dienstleistung in vereinbarter Form (Bar bzw. Überweisung) zuzahlen. Bei der Zahlungsart Überweisung ist die Gage innerhalb von 10 Werktagen an den Veranstaltungsservice Djcompany vertreten durch Karsten Braun zu entrichten, ansonsten behält es sich der Veranstaltungsservice Djcompany vor eine Mahngebühr von 5 % der Gage zu erheben.

9. Salvatorische Klausel
sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende. 

10. Gerichtstand
Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Königs Wusterhausen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VERANSTALTUNGSSERVICE " DJCOMPANY "


Inh.Karsten Braun 15749 Mittenwalde Waldecker Strasse 19


Tel: 033769205620
Tel: 0174/7213435         E-Mail:  DJ_Karsten@djcompany.de
St Nr. 049/209/06368